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Kommunalpolitik

Unklare Kostenübernahme im Rettungsdienst sorgt für Verunsicherung

Von CDU Redaktion

Gesetzliche Krankenkassen gefährden Notfallversorgung

Wie die Stadtverwaltung Datteln am 18.12.2025 per Pressemitteilung erläuterte, haben die gesetzlichen Krankenversicherungen erklärt, die Transport- und Behandlungskosten für Notfallpatientinnen und Notfallpatienten künftig nicht mehr vollständig übernehmen zu wollen. Wörtlich führt die Stadtverwaltung aus:

„Die Städte sind gesetzlich verpflichtet, ihre Gebührensatzungen nach den anrechenbaren Kosten zu kalkulieren und umzusetzen. Grundlage ist das Rettungsgesetz NRW, das ausdrücklich erlaubt, auch Fehlfahrten als ansatzfähige Kosten zu berücksichtigen.

Die Krankenkassen verweigern jedoch seit Kurzem die Anerkennung dieser Praxis und berufen sich auf das Sozialgesetzbuch V, das die Übernahme von Fahrkosten nur bei einem Transport ins Krankenhaus vorsieht. Als Fehlfahrt werten sie daher sämtliche Einsätze ohne Transport. Dazu zählen auch Einsätze, bei denen vor Ort aufwendige medizinische Maßnahmen oder Reanimationen erforderlich sind. Diese Leistungen gehören seit jeher zum Alltag des Rettungsdienstes.“

Was diese Rechtsauffassung bedeutet

Was diese Rechtsauffassung in der Praxis bedeutet, ist erschreckend: Verstirbt ein Mensch nach einer Reanimation am Einsatzort und wird folglich nicht mehr in ein Krankenhaus transportiert, liegt nach Ansicht der Krankenkassen eine „Fehlfahrt“ vor. Der Einsatz sei demnach nicht notwendig gewesen und müsse nicht bezahlt werden. Diese Logik ist mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar.

Besonders irritierend ist, dass sich an den einschlägigen Regelungen des Sozialgesetzbuches V nichts geändert hat und die Notfallversorgung ein elementarer Bestandteil der medizinischen Versorgung in Deutschland ist.

Verunsicherung in der Bevölkerung

Das Vorgehen der gesetzlichen Krankenversicherungen führt zu erheblicher Verunsicherung in der Bevölkerung und verstärkt Politikverdrossenheit. Menschen könnten aus Angst vor Kosten zögern, den Notruf zu wählen. Das kann Menschenleben kosten.

Verantwortung der Landesregierung NRW

Auch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen steht in der Verantwortung. Sie hätte längst steuernd eingreifen und für eine landesweit verlässliche Lösung sorgen müssen. Stattdessen bleibt es bei Verweisen auf Zuständigkeiten und den Bund. Die Folgen dieses Stillstands tragen nun die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger.

Unsere Forderungen

Wir fordern:

  • Die gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland sollen

    • ihre nicht nachvollziehbare Position unverzüglich zurücknehmen und
    • sich öffentlich entschuldigen.
  • Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen soll

    • ihrer Verantwortung gerecht werden und
    • umgehend handeln, um eine verlässliche und gerechte Finanzierung der Notfalleinsätze sicherzustellen.

Zugleich bitten wir den Bürgermeister und die Verwaltung der Stadt Datteln, die der Stadt entstehenden Kosten weiterhin gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen geltend zu machen, bis eine Klärung auf Landes- und Bundesebene erfolgt ist.

Damit soll sichergestellt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht zusätzlich belastet werden und niemand aus Unsicherheit oder Sorge vor möglichen Kosten davon absieht, im Notfall den Notruf zu wählen.